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Tests und Auszeichnungen
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung so wichtig?Die Reiseversicherung ist eine private Zusatzversicherung und kann neben der Auslandskrankenversicherung auch weitere Reisebausteine (z.B. Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung sowie Assistance-Leistungen) beinhalten. Eine gute Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung bei Tod. Der Vertragsabschluss ist einfach, erfolgt ohne Gesundheitsfragen und der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.
Wichtig für Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie im Ausland nur einen sehr eingeschränkten Leistungsanspruch. Deshalb empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte eine private Vorsorge zu treffen. Alle Reisenden die eine normale Urlaubsreise planen, die nicht länger als sechs Wochen dauern wird, können zwischen sehr vielen Versicherungsangeboten wählen. Hierbei können Sie für jede einzelne Reise eine eigene einzelne Versicherung abschließen oder aber sich für den Abschluss eines Jahresvertrages (Jahres-Reiseversicherung) entschließen, bei dem beliebig viele Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 6-8 Wochen versichert sind. Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, ist für Einzelpersonen und Familien erhältlich, spart Ihnen lästigen Papierkram und ist außerdem finanziell günstiger. Er empfiehlt und rechnet sich bereits ab zwei Auslandsreisen jährlich.
Längerfristige Auslandsaufenthalte sollten Sie auf keinen Fall ohne einen entsprechenden und umfangreichen Krankenversicherungsschutz antreten. Gerade in den USA sind Kosten für medizinische Behandlungen extrem teuer und können schnell ein großes Vermögen kosten. Je länger Sie im Ausland sind, desto höher wird natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erkranken und sich medizinisch behandeln lassen müssen!
Die Höhe Ihres Beitrages zur Auslandskrankenversicherung richtet sich bei einer Versicherung für längere Reisen nach der Anzahl der Reisetage. Der Abschluss der Reiseversicherung muss bereits vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsschutz für längerfristige Einzelreisen kann je nach Versicherungsunternehmen und angebotenem Tarif von 12 bis 60 Monate abgeschlossen werden.
Achtung: Die am Markt erhältlichen Tarife bieten zum Teil erhebliche Leistungs- und Prämienunterschiede! Ein Vergleich der Leistungen, Bedingungen, Selbstbehalte und Konditionen ist immer zu empfehlen und spart zusätzlich Geld. Oft sind zum Beispiel nur Urlaubs- und Privatreisen versichert!
Was leistet eine Auslandskrankenversicherung oder Auslandsversicherung?Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten für den Fall, dass Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. In den meisten Ländern werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt, d.h. der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten alleine für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen. Um diese finanzielle Belastung zu vermeiden ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz (auch in den USA) zu empfehlen und dringend angeraten.
Achtung: Die private Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall schnell ein paar Tausend Euro kosten - und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet auch hier den optimalen Versicherungsschutz und übernimmt die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland.
Grundsätzlich werden Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Reise bestanden haben - z.B. bei einer chronischen Krankheit, nicht übernommen. Für zahnärztliche Behandlungen gelten zu meist Höchstgrenzen bzw. Summenbegrenzungen.
Ab wann bin ich über meine Auslandsreise-Krankenversicherung versichert?Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages (Ausnahme: Lastschrifteinzugsverfahren) und nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland.
Wer kann die Auslandsreisekrankenversicherung der AXA buchen?Versicherungsfähig über diesen Tarif sind deutsche und ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Privat- und Geschäftsreisen sind versichert. Der Tarif eignet sich speziell für alle Studenten, Praktikanten, Au-Pairs, Sprachschüler, Urlauber, Geschäftsreisende, Work & Travel-Teilnehmer und Weltenbummler.
Welche Leistungen sind in meine Reisekrankenversicherung versichert?Genauere Informationen zu den Leistungsinhalten ihrer Auslandskrankenversicherung finden Sie unter dem Menüpunkt Produktinformationen >> Leistungen
Gilt die AXA Auslandskrankenversicherung (ARE) auch in den USA + Kanada?
Der AXA ARE spezial Sondertarif ist in zwei Tarifvariationen buchbar.
Variante 1: Reisen in Staaten, die nicht der nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA / USA, Kanada, Mexiko) angehören.
Variante 2: Reisen in Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Kanada, Mexiko).
Bei der Variante 1 ist ein Aufenthalt von bis zu 2 Tagen in den Staaten der NAFTA zum Zweck der Durchreise vom Versicherungsschutz umfasst. Der Versicherungsschutz in den NAFTA Staaten ist auf insgesamt 4 Tage pro bei Antragstellung angegebener Reise begrenzt.
Sofern Sie die Variante 2 buchen ist der Versicherungsschutz bis zu einer maximalen Reisedauer von 18 Monaten weltweit inklusive USA, Kanada und Mexiko geltend.
Als Ausland gilt jedoch nicht das Staatsgebiet, indem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder ständiger Berufsausübung nachgeht.
Gibt es bei der AXA Auslandsreise-Krankenversicherung einen Selbstbehalt?Nein, wir bieten Ihnen eine Reisekrankenversicherung ohne Selbstbehalt.
Wie ist die Mindestvertragslaufzeit der Reisekrankenversicherung von AXA?Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Sie haben als Kunde die Möglichkeit zwischen einer Reisedauer von 1 Tag und maximal 18 Monaten frei zu wählen. Einzige Einschränkung ist ein Mindestbeitrag von 5,00 Euro bei Buchung des Tarifes.
Wann endet der Versicherungsschutz meiner Auslandskrankenversicherung?Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Ende der Reise. Es können maximal 548 Reisetage versichert werden. Ist die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Wie erfolgt die Beitragszahlung zu meiner Auslandsversicherung bei der AXA?Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag. Er ergibt sich aus dem Tarif und ist spätestens bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Unser Tarif sieht eine Beitragszahlung im Lastschrifteinzugsverfahren vor. Der Beitragszahlung steht die Erteilung einer vollziehbaren Einzugsermächtigung gleich.
Sind bei Antragstellung Gesundheitsfragen auszufüllen?Nein, bei Antragstellung müssen Sie keine Gesundheitsfragen ausfüllen.
Kann ich von dem Versicherungsvertrag zurücktreten?Ja, Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss dem Vertragsverhältnis zu widersprechen und von der Vereinbarung zurückzutreten. Eine Erklärung in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) ist ausreichend. Der Widerruf ist direkt an den Versicherer zu richten.
Was muss ich im Notfall oder bei einem Schadenfall tun?Verständigen Sie bitte die AXA Krankenversicherung! Auch wenn es Ihnen im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Mitreisenden auf Reisen etwas passiert ist. Die AXA Krankenversicherung steht Ihnen jederzeit über die 24 Stunden Notfall-Hotline rund um die Uhr zur Verfügung. Die genauen Notfallrufnummern entnehmen Sie bitte unseren AXA Hinweisen im Schadenfall, die Ihnen zudem als Download zur Verfügung stehen.
Wir unterstützen Sie z.B. in folgenden Situationen:
Wird ein Rücktransport notwendig, wenden Sie sich bitte unbedingt an die 24-Stunden-Notrufnummer. AXA organisiert und bezahlt einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt im Ausland erteilt AXA eine vorläufige Deckungszusage und rechnet anschließend mit dem Krankenhaus ab. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Leistungserstattung:
Bitte schicken Sie alle Unterlagen wie zum Beispiel Rechnungen und Arztberichte im Original und mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die AXA Krankenversicherung in Köln.
Wenn Sie zunächst Ihre gesetzliche Kasse in Anspruch nehmen, benötigen wir Rechnungskopien mit dem Erstattungsvermerk.
Hinweis: Die Erstattung erfolgt grundsätzlich immer an den Versicherungsnehmer (Ausnahme: Stationäre Behandlung)
Im Schadenfall benötigt die AXA grundsätzlich folgende Unterlagen:
Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen die folgende Angaben enthalten müssen:
Was muss ich im Notfall oder bei einem Schadenfall in den USA beachten?Erstattung medizinischer Kosten in den USA
Insbesondere in den USA verlangen Ärzte und Krankenhäuser nicht selten von den Patienten eine Anzahlung für die Behandlung oder eine direkte Begleichung der Behandlungskosten vor Ort. Dies kann unter Umständen eine große Belastung Ihrer Urlaubs- oder Reisekasse bedeuten. Die Kosten für medizinische Versorgungen in den USA liegen durchschnittlich 300 % bis 800 % höher als in Deutschland! Und das, obwohl gerade die Bundesrepublik Deutschland für Spitzenleistungen bei Therapie und Diagnostik bekannt ist.
Wie lassen sich diese Preisunterschiede erklären?
Die Preisgestaltung bei Ärzten und Krankenhäusern in den USA ist frei - es gibt z.B. keine Gebührenordnung und für Arzneimittelpreise keine Vorschriften. Um einerseits die Behandlungsqualität zu sichern und andererseits die Behandlungskosten zu begrenzen, sind von den Versicherungen spezielle Netzwerke in den USA geschaffen worden. Diese schließen Verträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (Ausnahme: Zahnärzte). Allen Mitgliedern der Netzwerke werden Preisnachlässe von 20% und mehr gewährt! Fast jeder Versicherer der eine Auslandskrankenversicherung in den USA anbietet, verfügt über einen direkten Ansprechpartner oder eine eigene Niederlassung in Amerika. Der für die AXA Krankenversicherung zuständige Ansprechpartner ist die Firma EuroCare. Über diese erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner sowie sofortigen Zugang zu den jeweiligen Netzwerken.
Vorteil für Sie:
Achtung: Bitte bezahlen Sie auf keinen Fall Rechnungen (außer Zahnarztrechnungen und Medikamente) im Voraus und leisten Sie bitte auch keine Anzahlungen. Ihr Ansprechpartner vor Ort (vom Versicherer beauftragt) vereinbart in der Regel mit dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus eine Direktabrechnung. Es besteht natürlich auch für Sie die Möglichkeit selbst nach Netzwerkärzten zu suchen. Diese finden Sie zum Beispiel unter www.multiplan.com, www.phcs.com oder www.ccnusa.com.
Was muss ich bei einem medizinischen Rücktransport beachten?Medizinisch notwendiger Rücktransport - Was ist das und wer organisiert Ihn?
Bei einer ernsthaften Erkrankung im Ausland, bei der es absehbar ist, dass Sie länger im Krankenhaus behandelt werden müssen oder die medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, werden Sie von Ihrer privaten Reisekrankenversicherung zurück nach Deutschland gebracht.
Eine medizinische Unterversorgung liegt z.B. vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entspricht. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" oder "medizinisch sinnvollen" Rücktransport. Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen der jeweiligen Versicherung sowie den Angehörigen des Reisenden die Entscheidung über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" können jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall wichtig und dringend angeraten, sofort die AXA Versicherung zu informieren. Die AXA organisiert und bezahlt einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Wie kann ich die Schadensregulierung beschleunigen?Einige hilfreiche Tipps:
Tipp 1: Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihren Schaden so gut wie möglich. Bewahren Sie dazu alle Belege oder Rechnungen auf, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen. Im Zweifelsfall besser ein Dokument zu viel als zu wenig. Auf Rechnungen mit ausländischer Währung können Sie den jeweiligen Tagesumrechnungskurs selbst notieren. Dies gilt auch für Arztbelege die bspw. nicht in englischer Sprache ausgestellt wurden. Hier ist es hilfreich ein paar Notizen zur Diagnose der Behandlung auf der Rückseite kurz zu erläutern.
Tipp 2: Im Zweifelsfall rückfragen
Scheinbar unwichtige Entscheidungen bestimmen jetzt die finanziellen Folgen. Greifen Sie in dieser Situation auf das Know-how der Profis zurück. Die AXA Versicherung unterstützt Sie vor, während und nach der Reise kompetent und zuverlässig und bietet Rund um die Uhr 24 Stunden eine telefonische Erreichbarkeit - nicht nur bei Notfällen. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie immer in Ihren Reiseversicherungsdokumenten.
Tipp 3: Was Sie parat haben sollten
Um die Schadensregulierung zu beschleunigen, sollten Sie die Versicherungsnummer (auf Ihrer Prämienrechnung oder Ihrem Versicherungsnachweis) immer parat haben und auch auf der Reise stets mitführen.
Tipp 4: Schadensfall umgehend melden
Melden Sie den Schaden der AXA Versicherung so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung/ Rechnungen/ Arztbelege etc. in jedem Falle schriftlich bei der AXA ein. Hierzu können Sie gern die Schadenanzeige der AXA verwenden.
Tipp 5: Unterlagen vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die AXA senden.
Ist in der AXA Auslandsversicherung ein Heimaturlaub mitversichert?Ja! Erfolgt eine nur vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, so gilt nach Meldung durch den Versicherungsnehmer die Fortführung der Versicherung und die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf das Heimatland bis zu einer Dauer von 4 Wochen als vereinbart und mitversichert.
Hinweis: Der Heimaturlaub kann nicht an das eigentliche Versicherungsende angefügt werden, um Versicherungslücken in Deutschland zu überbrücken.
Den Heimaturlaub können Sie uns formlos schriftlich (per Fax, Email) bzw. über unser Onlinetool "Heimaturlaub melden" mitteilen.
Bekomme ich bei einer vorzeitigen Rückkehr meine Beiträge anteilig wieder?Ja, bei einer vorzeitigen Rückkehr nach Deutschland erstattet Ihnen die AXA Krankenversicherung die nichtverbrauchten Beiträge tagesgenau zurück. Bitte senden Sie uns dazu formlos eine kurze Email mit Bekanntgabe der vorzeitigen Rückreise. Geben Sie zusätzlich Ihre Versicherungsnummer und das Erstattungskonto an.
Als Nachweis Ihrer Rückkehr benötigen wir zudem das Rückflugticket oder Ihre Bordkarte. Wenn dieses nicht vorliegen sollte, genügt auch die Buchungsbestätigung der Fluggesellschaft.
Ist eine Verlängerung meines AXA Auslandskrankenschutz möglich?Ja! Eine Verlängerung der AXA Auslandskrankenversicherung ist auch während Ihrer Reise, vorbehaltlich der Bewilligung durch den Versicherer, möglich.
Für die Verlängerung benötigen wir von Ihnen spätestens 4-6 Wochen vor Versicherungsende eine formlose schriftliche Mitteilung (per Fax, Email oder Post) mit Ihrer Versicherungsnummer und Bekanntgabe des neuen Verlängerungsdatums.
Sollte die AXA eine Bewilligung aussprechen, wird die ausstehende Prämie erneut von Ihrem Konto abgebucht.
Prinzipiell empfehlen wir den Reisenden vorab etwas länger abzuschliessen und sich gegebenenfalls bei einer vorzeitigen Rückreise die Restbeiträge erstatten zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die maximal buchbare Gesamtreisedauer von insgesamt 548 Tage nicht überschritten werden darf.
Kann ich die AXA Krankenversicherung auch aus dem Ausland heraus buchen?Nein! Ein NEU-Abschluss des Tarifes ist nur in Deutschland möglich. Wird der Versicherungsschutz aus dem Ausland heraus beantragt besteht kein Versicherungsschutz! Die Vertragsgrundlagen unterliegen deutschem Recht. Eine Buchung aus dem Ausland hat eine Änderung des Vertragsrecht (Vertragsrecht des jeweiligen Landes indem die Buchung erfolgt) zur Folge.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zur Reiseversicherung habe?Für allgemeine Anfragen zu Ihrem Versicherungsschutz bzw. Mitteilungen zu Verlängerung, Widerruf, vorzeitiger Rückreise etc. wenden Sie sich bitte an uns: Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Bautzner Strasse 149, D- 01099 Dresden
Tel.: +49 (0)351 - 8328830, Fax: +49 (0)351 - 8328835
Email: kontakt@axa-auslandskrankenversicherung.de
Warum heißt diese AXA Auslandskrankenversicherung ARE spezial?Diese Auslandsreise-Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland mit der Tarifbezeichnung ARE spezial (2008-0-038) wurde exklusiv und speziell für Versicherungsmakler Mathias Jensch entwickelt und zusammengestellt. Die Leistungsinhalte, die zusätzlichen Mehreinschlüsse sowie die buchbare Reisedauer von 1 Tag bis zu 18 Monaten sind eine einzigartige Besonderheit am Markt. Der Tarif ARE spezial ist nur über Versicherungsmakler Mathias Jensch erhältlich und wird durch die AXA Krankenversicherung oder deren Agenturen selbst nicht angeboten.
Wie kann ich diese günstige Auslandskrankenversicherung abschließen?Der Vertragsabschluss der AXA Auslandskrankenversicherung für Langzeit-Reisen ist kinderleicht und in nur wenigen Schritten erledigt.
Sie können den Versicherungsschutz AXA ARE spezial unter dem Menüpunkt Reiseversicherung buchen online abschließen und erhalten nach Buchung sofort Ihre Versicherungsbestätigung.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Informations- und Antragsunterlagen auch per Email (PDF). Gehen Sie hierzu auf den Menüpunkt: InfoPaket anfordern.
Was bedeutet der Punkt „Krankenhaustagegeld (anstelle Kostenersatz) 25 €“?Sofern der Kunde eine akute und medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in einem anerkannten Krankenhaus im Ausland hatte und der Kunde keine stationären Kosten bei der AXA einreicht und geltend macht, zahlt die AXA pro Tag der stationären Behandlung 25,00 EUR (= Ersatz-Krankenhaustagegeld).
Die AXA würde unabhängig von diesem Ersatz-KHT auch die Kosten für den Transport zum Krankenhaus hin zahlen. Also die Kosten für den Transport mit dem Rettungswagen oder mit dem Taxi.
Kann ich den AXA ARE Versicherungsschutz nach 18 Monaten erneut abschließen wenn ich mich vorübergehend in Deutschland aufhalte?Seit dem 01.01.2004 ist in dem Tarif ARE festgelegt, dass Personen, die mehr als 90 Reisetage absichern, frühestens nach einem 90-tägigen Aufenthalt in der BRD erneut den Tarif ARE abschließen können.
Sind Vorsorgeuntersuchungen mitversichert?Nein. Vorsorgeuntersuchungen sind im Tarif ARE spezial nicht mitversichert.
Sind Vorerkrankungen mitversichert?Nein. Vorerkrankungen und damit verbundene Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; sowie bspw. dauerhaft verordnete Medikamente, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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