AXA Auslandsversicherung
für Privat- und Geschäftsreisen bis zu 18 Monate Reisedauer

   
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AXA Auslandsversicherung

 
 

Fragen und Antworten zum Tarif: AXA ARE (spezial)

 
Sie haben Fragen? Wir antworten und helfen.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung so wichtig?

 
   
 
Die Reiseversicherung ist eine private Zusatzversicherung und kann neben der Auslandskrankenversicherung auch weitere Reisebausteine (z.B. Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung sowie Assistanceleistungen) beinhalten. Eine gute Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung bei Tod. Der Vertragsabschluss ist einfach, erfolgt ohne Gesundheitsfragen und der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.
 
 
   
 
Wichtig für Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie im Ausland nur einen sehr eingeschränkten Leistungs-anspruch. Deshalb empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte eine private Vorsorge zu treffen. Alle Reisenden die eine normale Urlaubsreise planen, die nicht länger als sechs Wochen dauern wird, können zwischen sehr vielen Versicherungs-angeboten wählen. Hierbei können Sie für jede einzelne Reise eine eigene einzelne Versicherung abschließen oder aber sich für den Abschluss eines Jahresvertrages (Jahres-Reiseversicherung) entschließen, bei dem beliebig viele Urlaubsreisen bis zur Dauer von jeweils 6-8 Wochen versichert sind. Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, ist für Einzelpersonen und Familien erhältlich, spart Ihnen lästigen Papierkram und ist außerdem finanziell günstiger. Er empfiehlt und rechnet sich bereits ab zwei Auslandsreisen jährlich.
 
   
 
Längerfristige Auslandsaufenthalte sollten Sie auf keinen Fall ohne einen ent-sprechenden und umfangreichen Krankenversicherungsschutz antreten. Gerade in den USA sind Kosten für medizinische Behandlungen extrem teuer und können schnell ein großes Vermögen kosten. Je länger Sie im Ausland sind, desto höher wird natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erkranken und sich medizinisch behandeln lassen müssen!
 
 
 
Die Höhe Ihres Beitrages zur Auslandskrankenversicherung richtet sich bei einer Versicherung für längere Reisen nach der Anzahl der Reisetage. Der Abschluss der Reiseversicherung muss bereits vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsschutz für längerfristige Einzelreisen kann je nach Versicherungsunternehmen und ange-botenem Tarif von 12 bis 60 Monate abgeschlossen werden.
 
   
 
ACHTUNG: Die am Markt erhältlichen Tarife bieten zum Teil erhebliche Leistungs- und Prämienunterschiede! Ein Vergleich der Leistungen, Bedingungen, Selbstbehalte und Konditionen ist immer zu empfehlen und spart zusätzlich Geld. Oft sind zum Beispiel nur Urlaubs- und Privatreisen versichert!
 
 
   
   

Was leistet eine Auslandskrankenversicherung oder Auslandsversicherung?

 
   
 
Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten für den Fall, dass Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. In den meisten Ländern werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt, d.h. der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten alleine für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen. Um diese finanzielle Belastung zu vermeiden ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz (auch in den USA) zu empfehlen und dringend angeraten.
 
   
Achtung: Die private Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall schnell ein paar Tausend Euro kosten - und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grund-sätzlich nicht finanziert. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet auch hier den optimalen Versicherungsschutz und übernimmt die Kosten eines medizinisch not-wendigen Rücktransport nach Deutschland.
 
   
 
Grundsätzlich werden Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Reise bestanden haben - z.B. bei einer chronischen Krankheit, nicht übernommen. Für Zahn-behandlungen gelten zu meist Höchstgrenzen bzw. Summenbegrenzungen.
 
   
 
   

Ab wann bin ich über meine Auslandsreise-Krankenversicherung versichert?

 
   
 
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicher-ungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages (Ausnahme: Lastschrifteinzugsverfahren) und nicht vor Grenzüber-schreitung ins Ausland.
 
   
 
   

Wer kann die Auslandsreisekrankenversicherung der AXA buchen?

 
   
 
Versicherungsfähig über diesen Tarif sind deutsche und ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Privat- und Geschäftsreisen sind versichert. Der Tarif eignet sich speziell für alle Studenten, Praktikanten, Au-Pairs, Sprachschüler, Urlauber, Geschäftsreisende, Work & Travel-Teilnehmer und Weltenbummler.
 
   
 
   

Welche Leistungen sind in meine Reisekrankenversicherung versichert?

 
   
 
Genauere Informationen zu den Leistungsinhalten ihrer Auslandskrankenversicherung finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungsübersicht
 
   
 
   

Gilt die AXA Auslandskrankenversicherung (ARE) auch in den USA + Kanada?

 
   
 
Ja, die AXA Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif ARE (spezial) bietet Ihnen einen weltweiten Versicherungsschutz im Ausland. Langzeitaufenthalte in den USA und Kanada sind ebenfalls bis zu einer maximalen Reisedauer von 18 Monaten mitversichert. Als Ausland gilt jedoch nicht das Staatsgebiet, indem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder ständiger Berufsausübung nachgeht.
 
   
 
   

Gibt es bei der AXA Auslandsreise Krankenversicherung einen Selbstbehalt?

 
   
 
Nein, bei dieser Reisekrankenversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
 
   
 
   

Wie ist die Mindestvertragslaufzeit der Reisekrankenversicherung von AXA?

 
   
 
Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Sie haben als Kunde die Möglichkeit zwischen einer Reisedauer von 1 Tag und maximal 18 Monaten frei zu wählen. Einzige Einschränkung ist ein Mindestbeitrag von 5,00 Euro bei Buchung des Tarifes.
 
   
 
   

Wann endet der Versicherungsschutz meiner Auslandskrankenversicherung?

 
   
 
Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Ende der Reise. Ist die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
 
   
 
   

Wie erfolgt die Beitragszahlung zu meiner Auslandsversicherung bei der AXA?

 
   
 
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag. Er ergibt sich aus dem Tarif und ist spätestens bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Unser Tarif sieht eine Beitragszahlung im Lastschrifteinzugsverfahren vor. Als Beitragszahlung gilt dann die rechtsgültige Erteilung der Abbuchungsermächtigung, wenn dann die AXA Krankenversicherung AG den Beitrag abbuchen konnte.
 
   
 
   

Sind bei Antragstellung Gesundheitsfragen auszufüllen?

 
   
 
Nein, bei Antragstellung müssen Sie keine Gesundheitsfragen ausfüllen.
 
   
 
   

Kann ich von dem Versicherungsvertrag zurücktreten?

 
   
 
Ja, Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss dem Vertragsverhältnis zu widersprechen und von der Vereinbarung zurückzutreten. Eine Erklärung in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) ist ausreichend. Der Widerruf ist direkt an den Versicherer zu richten.
 
   
 
   

Was muss ich im Notfall oder bei einem Schadenfall tun?

 
   
 
Verständigen Sie bitte den Versicherer Ihrer Reiseversicherung und wenn nötig auch die Polizei! Auch wenn es Ihnen im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Mitreisenden auf Reisen etwas passiert ist. Die AXA Krankenversicherung steht Ihnen jederzeit über eine 24 Stunden Notfall-Hotline rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte melden Sie einen Diebstahl, Einbruch, Raub oder Unfall sofort der örtlichen Polizei und lassen Sie sich den eingetretenen Versicherungsfall schriftlich polizeilich bestätigen. Bei Schäden, z.B. an Sachen oder Reisegepäck, muss die polizeiliche Bescheinigung eine Liste aller verschwundenen oder defekten Gegenstände enthalten.

Erstattung medizinischer Kosten in den USA
Insbesondere in den USA verlangen Ärzte und Krankenhäuser nicht selten von den Patienten eine Anzahlung für die Behandlung oder eine direkte Begleichung der Behandlungskosten vor Ort. Dies kann unter Umständen eine große Belastung Ihrer Urlaubs- oder Reisekasse bedeuten. Die Kosten für medizinische Versorgungen in den USA liegen durchschnittlich 300 % bis 800 % höher als in Deutschland! Und das, obwohl gerade die Bundesrepublik Deutschland für Spitzenleistungen bei Therapie und Diagnostik bekannt ist.

Wie lassen sich diese Preisunterschiede erklären?
Die Preisgestaltung bei Ärzten und Krankenhäusern in den USA ist frei - es gibt z.B. keine Gebührenordnung und für Arzneimittelpreise keine Vorschriften. Um einerseits die Behandlungsqualität zu sichern und andererseits die Behandlungskosten zu begrenzen, sind von den Versicherungen spezielle Netzwerke in den USA geschaffen worden. Diese schließen Verträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (Ausnahme: Zahnärzte). Allen Mitgliedern der Netzwerke werden Preisnachlässe von 20% und mehr gewährt! Fast jeder Versicherer der eine Auslandskrankenversicherung in den USA bietet, verfügt über einen direkten Ansprechpartner oder eine eigene Niederlassung in Amerika. Der für die AXA Versicherung zuständige Ansprechpartner ist die Firma EuroCare. Über diese erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner sowie sofortigen Zugang zu den jeweiligen Netzwerken.

Vorteil für Sie:
» Ein deutschsprachiger Ansprechpartner vertritt Ihre Interessen vor Ort
» Dialog ohne Zeitverschiebung mit Hilfe Ihres persönlichen Ansprechpartners
» Hohe Anzahlungen entfallen für Sie und sind nicht notwendig
» Kostenerstattung gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus erfolgt direkt vor Ort


Achtung: Bitte bezahlen Sie auf keinen Fall Rechnungen (außer Zahnarztrechnungen und Medikamente) im Voraus und leisten Sie bitte auch keine Anzahlungen. Ihr Ansprechpartner vor Ort (vom Versicherer beauftragt) vereinbart in der Regel mit dem Behandler oder Krankenhaus eine Direktabrechnung. Es besteht natürlich auch für Sie die Möglichkeit selbst nach Netzwerkärzten zu suchen. Diese finden Sie zum Beispiel unter www.multiplan.com, www.phcs.com oder www.ccnusa.com.

Verhalten und benötigte Angaben am Telefon (Schadenhotline)
Prinzipiell gilt: Je früher Sie einen Schaden melden, desto besser. Wenn Sie einen Notfall melden, machen Sie bitte folgende Angaben, damit die Versicherungs-gesellschaft den Schadenfall schnell aufnehmen und Ihnen rasch weiterhelfen kann.

» Was ist passiert?
» Wer ist geschädigt? Was ist beschädigt?
» Wo befindet sich die betroffene(n) Person(en)?
» Wer ist die zuständige Kontaktperson?
» Wie kann man Sie am Besten erreichen (Telefon etc.)?
» Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
» Welche Leistungen sind versichert?
» Wie lautet die Versicherungsnummer?


Weitere Vorgehensweise
Nachdem Sie die AXA Versicherung benachrichtigt und den Schaden polizeilich gemeldet haben, sollten Sie auch Ihren Reiseveranstalter über den Schaden informieren. Vereinzelt sind über diesen auch Schäden abgesichert. Außerdem brauchen Sie vom Hotel, der Bahn- oder Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigungen über die entstandenen Schäden. Alle Belege und Rechnungen, die Ihnen durch den Notfall entstanden sind, reichen Sie bitte im Original beim Reiseversicherer ein. Alle Belege für die Krankenversicherung müssen den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass aus den Arztrechnungen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.

Medizinisch notwendiger Rücktransport - Was ist das und wer organisiert Ihn?
Bei einer ernsthaften Erkrankung im Ausland und es absehbar ist, dass Sie länger im Krankenhaus behandelt werden müssen oder die medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, werden Sie von Ihrer privaten Reisekrankenversicherung zurück nach Deutschland gebracht. Eine medizinische Unterversorgung liegt z.B. vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entsprechen. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" oder "medizinisch sinnvollen" Rücktransport. Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen der jeweiligen Versicherung sowie den Angehörigen des Reisenden die Entscheidung über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" können jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall wichtig und dringend angeraten, sofort die AXA Versicherung zu informieren. Der Versicherer kümmert sich sofort und leitet alle notwendigen und weiteren Schritte - wenn nötig auch um die Abwicklung des Rücktransports in einem speziellen Ambulanzflugzeug.

 
   
Verhalten bei Notfällen oder im Schadenfall
   

Wie kann ich die Schadensregulierung beschleunigen?

 
   
 
Einige hilfreiche Tipps:

Tipp 1: Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihren Schaden so gut wie möglich. Bewahren Sie dazu alle Belege oder Dokumente auf, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen. Im Zweifelsfall besser ein Dokument zu viel als zu wenig.

Tipp 2: Im Zweifelsfall rückfragen
Scheinbar unwichtige Entscheidungen bestimmen jetzt die finanziellen Folgen. Greifen Sie in dieser Situation auf das Know-how der Profis zurück. Die AXA Versicherung unterstützt Sie vor, während und nach der Reise kompetent und zuverlässig und bietet Rund um die Uhr 24 Stunden eine telefonische Erreichbarkeit - nicht nur bei Notfällen. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie immer in Ihren Reiseversicherungs-dokumenten.

Tipp 3: Was Sie parat haben sollten
Um die Schadensregulierung zu beschleunigen, sollten Sie die Versicherungsnummer (auf Ihrer Prämienrechnung oder Ihrem Versicherungsnachweis) immer parat haben und auch auf der Reise stets mitführen.

Tipp 4: Schadensfall umgehend melden
Melden Sie den Schaden der AXA Versicherung so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Falle schriftlich ein. Verwenden Sie hierzu bitte die Originalformulare des Versicherers, die Sie bequem und einfach telefonisch anfordern können.

Tipp 5: Unterlagen vollständig ausfüllen, unterschreiben und an den Versicherer senden
 
   
 
   

Ist in der AXA Auslandsversicherung ein Heimaturlaub mitversichert?

 
   
 
Ja! Erfolgt eine nur vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, so gilt nach Meldung durch den Versicherungsnehmer die Fortführung der Versicherung und die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf das Heimatland bis zu einer Dauer von 4 Wochen als vereinbart und mitversichert
 
   
 
   

Bekomme ich bei einer vorzeitigen Rückkehr meine Beiträge anteilig wieder?

 
   
 
Ja, bei einer vorzeitigen Rückkehr nach Deutschland erstattet Ihnen der Versicherer die nichtverbrauchten Beiträge anteilig zurück. Hierfür ist die Mitteilung Ihrer Rückkehr sowie ein schriftlicher Nachweis (z.B. Flugticket) dem Versicherer mitzuteilen.
 
   
 
   

Ist eine Verlängerung meines AXA Auslandskrankenschutz möglich?
 
   
 
Ja! Eine Verlängerung Deiner Auslandskrankenversicherung bei der AXA ist jederzeit möglich. Hierzu müssen Sie lediglich Ihren Verlängerungswunsch in schriftlicher Form (per Fax, E-Mail oder Post) der AXA Krankenversicherung mitteilen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die maximal buchbare Gesamtreisedauer von insgesamt 548 Tage nicht überschritten werden darf.
 
   
 
   

Kann ich die AXA Krankenversicherung auch aus dem Ausland heraus buchen?
 
   
 
Nein! Ein Abschluss des Tarifes ist nur in Deutschland möglich. Wird der Versicherungsschutz aus dem Ausland heraus beantragt besteht kein Versicherungs-schutz! Die Vertragsgrundlagen unterliegen deutschem Recht. Eine Buchung aus dem Ausland hat eine Änderung des Vertragsrecht (Vertragsrecht des jeweiligen Landes indem die Buchung erfolgt) zur Folge.
 
   
 
   

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zur Reiseversicherung habe?

 
   
 
Bei Fragen zum Produkt, zu ihrem Vertrag oder allgemein zum Thema Reise-versicherung können Sie sich unter der Rufnummer +49 (0)351 - 832880 an Versicherungsmakler Mathias Jensch wenden.
 
   
 
   

Warum heißt diese AXA Auslandskrankenversicherung ARE spezial?

 
   
 
Diese Auslandsreise-Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland mit der Tarifbezeichnung ARE spezial wurde exklusiv und speziell für Versicherungsmakler Mathias Jensch entwickelt und zusammengestellt. Die Leistungsinhalte, die zusätzlichen Mehreinschlüsse sowie die buchbare Reisedauer von 1 Tag bis zu 18 Monaten sind eine einzigartige Besonderheit am Markt. Der Tarif ARE spezial ist nur über Versicherungsmakler Mathias Jensch erhältlich und wird durch die AXA Kranken-versicherung oder deren Agenturen selbst nicht angeboten.
 
   
 
   

Wie kann ich diese günstige Auslandskrankenversicherung abschließen?

 
   
 
Der Vertragsabschluss der AXA Auslandskrankenversicherung für Langzeit-Reisen ist kinderleicht und in nur drei Schritten erledigt. Unter dem Menüpunkt Reiseversicherung abschließen oder unter Jetzt bestellen! müssen Sie nur folgende Schritte ausführen:

Schritt 1. Antragsformular mit allen Vertragsdokumenten (pdf-Datei) downloaden
Schritt 2. Antragsformular (nur 1 x Seite) vollständig ausfüllen und unterschreiben
Schritt 3. Antragsformular per Email, Fax oder Post an uns senden
 
 
 

     
 
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SIE haben keine weiteren Fragen? Dann ist dies der schnellste Weg, um die Langzeit- Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Reiseschutz (inklusive USA) zu buchen!

 
 
     
 
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